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In seiner konstituierenden Sitzung am 18. Mai 2016 hat der Landtag den Abgeordneten Hendrik Hering zum neuen Präsidenten des Landtags gewählt. Die Wahl erfolgt jeweils für die Dauer der Wahlperiode des Landtags.
Abgeordnetenbiografie
Der Präsident verwaltet die gesamten wirtschaftlichen Angelegenheiten des Landtags nach Maßgabe des Landeshaushaltsgesetzes. Ihm untersteht die Landtagsverwaltung. Er ernennt und entlässt im Benehmen mit dem Vorstand alle Bediensteten des Landtags und führt über sie die Dienstaufsicht. Er vertritt das Land in allen Angelegenheiten der Verwaltung des Landtags. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.
Der Präsident vertritt den Landtag und führt seine Geschäfte. Er wahrt die Würde und die Rechte des Landtags, fördert seine Arbeiten, leitet im Wechsel mit seinen Stellvertretern die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause. Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen und sonstigen Gremien des Landtags, so weit hierfür keine besonderen Bestimmungen bestehen.
Zusammen mit seinen Stellvertretern bildet er den Vorstand des Landtags und gehört kraft Amtes dem Ältestenrat an. Der Präsident beruft den Ältestenrat ein und leitet seine Verhandlungen.