Die Bibliothek des Landtags dient der Informations- und Literaturversorgung vorrangig des Parlaments, seiner Gremien und seiner Verwaltung. Sie steht für die Allgemeinheit nur dann zu Verfügung, wenn die gewünschten Bücher und Medienwerke in anderen Bibliotheken des Landes nicht vorhanden sind und dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden (§ 1 Abs. 8 Satz 1 Landesbibliotheksgesetz).
Der Bestand der Landtagsbibliothek umfasst Literatur insbesondere aus den Gebieten Politik, Staatswissenschaften, Gesellschafts-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Geschichte und Landeskunde. Er wird ergänzt durch Fachzeitschriften, Gesetz- und Verordnungsblätter des Bundes und der Länder, Entscheidungssammlungen der verschiedenen Gerichtsbarkeiten sowie Spezialsammlungen zu landespolitischen und landeskundlichen Themen. Darüber hinaus werden aktuelle regionale und überregionale Tageszeitungen vorgehalten.
Die Bibliothek des Landtags befindet sich im 2. Obergeschoss des sogenannten Ärztehauses (Deutschhausplatz 3), gegenüber dem Landtagsgebäude.