Transparenzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz
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Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie unter den dort genannten Voraussetzungen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen.
Wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz als verletzt ansehen, können Sie sich an den
Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden.
Informationen und Daten nach dem Landestransparenzgesetz werden auch online auf der Transparenz-Plattform des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht.