Die Fraktionen im Landtag Rheinland-Pfalz
Fraktionen sind die "Parteien im Parlament": Abgeordnete, die der gleichen Partei angehören, bilden eine Fraktion. Im Landtag sind in der 17. Wahlperiode fünf Fraktionen vertreten: die SPD mit 39 Abgeordneten, die CDU mit 35 Abgeordneten sowie die AfD mit 12, die FDP mit 6 und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit 6 Mitgliedern sowie 3 fraktionslosen Abgeordneten.
Nach Art. 85 a der Landesverfassung wirken die Fraktionen insbesondere durch die Koordination der parlamentarischen Tätigkeit an der Erfüllung der Aufgaben des Landtags mit. Sie entscheiden, wer für die Fraktion in welchem Ausschuss sitzt und machen Personalvorschläge bei Wahlen. In den wöchentlichen Fraktionssitzungen und in Arbeitskreisen entwickeln die Fraktionsmitglieder gemeinsam parlamentarische Initiativen und stimmen sie aufeinander ab, bereiten die Plenar- und Ausschusssitzungen vor und legen fest, wer im Parlament für die Fraktion redet und wie abgestimmt wird. Die Fraktionen haben Anspruch auf eine angemessene Ausstattung; deren Höhe bestimmt das Fraktionsgesetz.
Weitere Rechte und Pflichten der Fraktionen regelt neben dem Fraktionsgesetz und der Verfassung auch die Geschäftsordnung des Landtags.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Informationsbroschüre zur 17. Wahlperiode. Oder klicken Sie sich im interaktiven Sitzplan durch die Sitzordnung der Fraktionen im Plenarsaal.