Oberrheinrat
Der Oberrheinrat arbeitet seit 1998 mit gewählten Regional- und Kommunalpolitikern aus der Süd- und Südwestpfalz, dem Elsass, Baden und der Nordwestschweiz.
Er ist ebenso wie der IPR ein grenzüberschreitendes beratendes politisches Gremium und hat die Aufgabe, den Austausch auf dem Gebiet der politischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu fördern und eine harmonische Entwicklung der Oberrheinregion zu unterstützen.
Rheinland-Pfalz ist mit fünf Landtagsabgeordneten sowie drei kommunalen Mitgliedern im Oberrheinrat vertreten. Die Arbeitsweise entspricht im Wesentlichen der des IPR. Der Oberrheinrat führt jährlich zweimal Plenarsitzungen, Sitzungen des Vorstandes und Sitzungen der vier Fachkommissionen durch. Die Fachkommissionen sind zuständig für die Bereiche "Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Gesundheit", "Verkehr, Raumordnung, Katastrophenhilfe", "Landwirtschaft, Umwelt, Klima und Energie" sowie "Kultur, Jugend, Bildung, Sport".
Die Präsidentschaft im Oberrheinrat wechselt im jährlichen Turnus.
Die Beschlüsse des Oberrheinrates werden von Landtag und Landesregierung so behandelt wie die des Interregionalen Parlamentarier-Rates, zuletzt Drucksache 17/8493 und Drucksache 17/7634.
Juli 2016
Drucksache 17/566 (Unterrichtung)
Drucksache 17/1692 (Stellungnahme der Landesregierung)
Dezember 2016
Drucksache 17/1914 (Unterrichtung)
Drucksache 17/3072 (Stellungnahme LR)
August 2017
Drucksache 17/3712 (Unterrichtung)
Drucksache 17/4888 (Stellungnahme LR)
Januar 2018
Drucksache 17/5195 (Unterrichtung)
Drucksache 17/6150 (Stellungnahme LR)
August 2018
Drucksache 17/6967 (Unterrichtung)
Drucksache 17/7634 (Stellungnahme LR)