Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen, wenn Sie Bild- oder Videomaterial des Landtags Rheinland-Pfalz nutzen möchten.
Stand: 7. August 2019
A. Mediathek – Bildarchiv „Pressebilder“
- Die Verwendung von digitalen Fotos aus dem Bildarchiv „Pressebilder“ der Mediathek setzt das Einverständnis mit den nachfolgenden Nutzungsbedingungen voraus.
- Die digitalen Fotos können kostenfrei heruntergeladen und durch die Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz für Zwecke ihrer Mandatsausübung sowie durch die Mitarbeiter der Abgeordneten, der Fraktionen und der Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz für dienstliche Zwecke genutzt werden.
- Die digitalen Fotos können darüber hinaus durch jedermann für Zwecke der politischen Berichterstattung heruntergeladen und kostenlos genutzt werden für: Presseveröffentlichungen, Veröffentlichungen in Printmedien, Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen sowie Online- und multimediale Veröffentlichungen.
Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig. - Nachrichtenagenturen dürfen Vervielfältigungen zu Pressezwecken nur weitergeben, wenn sie den Hinweis enthalten, dass die digitalen Fotos auch kostenlos von dem Landtag Rheinland-Pfalz (Pressestelle) zu erhalten sind.
- Bei einer Veröffentlichung ist als Bildquelle „Landtag Rheinland-Pfalz“ anzugeben. Diese Angabe ist durch den Namen der Fotografin bzw. des Fotografen zu ergänzen, soweit dieser angegeben ist („Landtag Rheinland-Pfalz/[Name der Fotografin bzw. des Fotografen]“). Dies gilt auch für elektronische Publikationen, wie zum Beispiel Webauftritte. Die Pflicht zur Angabe darüber hinausgehender Informationen behält sich der Landtag Rheinland-Pfalz vor.
- Der / die Nutzer/-in hat die digitalen Fotos nach Verwendung umgehend zu löschen. Die elektronische Speicherung der Bilddaten zur Eigenarchivierung oder eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
- Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der digitalen Fotos, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, sind unzulässig. Ebenso darf das digitale Foto nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden.
- Die Medien sind insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet.
- Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt allein dem / der Nutzer/-in. Er / Sie hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der / die Nutzer/in etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
- Verwendungen, die über den in den vorstehenden Bedingungen genannten Umfang hinausgehen, sind nur in begründeten Ausnahmefällen und mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Landtags Rheinland-Pfalz (Pressestelle) zulässig. Bei Zweifeln hinsichtlich der Zulässigkeit der geplanten Nutzung von digitalen Fotos ist vorab eine Entscheidung des Landtags Rheinland-Pfalz (Pressestelle) einzuholen.
B. Weiteres Bildmaterial - auch aus der Mediathek
Auch die weiteren auf der Internetseite eingestellten Bilder - insbesondere aus der Mediathek - sind urheberrechtlich geschützt. Sollten Sie Teile hiervon verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an den Seitenbetreiber. Er wird dann gegebenenfalls den Kontakt zum Urheber oder Nutzungsberechtigten herstellen.
Stand: 7. August 2019
A. OPAL und „Plenum Archiv“ (Mediathek)
Der Landtag Rheinland-Pfalz zeichnet die Plenarsitzungen sowie im Einzelfall die öffentlichen Sitzungen von Gremien und Ausschüssen auf und stellt diese unter OPAL und „Plenum Archiv“ in der Mediathek zum Download zur Verfügung.
Der Landtag Rheinland-Pfalz besitzt die Nutzungsrechte an den angebotenen Aufzeichnungen.
Heruntergeladene Videos können für Zwecke der politischen Berichterstattung genutzt werden für:
- Presseveröffentlichungen
- Veröffentlichungen in Printmedien
- Veröffentlichungen durch Film und Fernsehen
- Online- und multimediale Veröffentlichungen.
Dies gilt ebenso für private nichtgewerbliche Zwecke sowie für nichtgewerbliche Zwecke im Bereich der politischen Bildung. Eine darüber hinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig.
Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation der Bilder und / oder Töne, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, ist unzulässig und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Landtags Rheinland-Pfalz erlaubt. Ebenso dürfen Bild und / oder Ton nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden.
Eine Entstellung der Aufzeichnungen in Bild, Wort bzw. jeglicher anderen Form durch konventionelle oder elektronische Hilfsmittel ist nicht zulässig. Der / die Nutzer/-in trägt die Verantwortung für die Betextung.
Die Medien sind insbesondere zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Die Zustimmung zur Nutzung des Bildmaterials umfasst nicht die Zusicherung, dass die abgebildeten Personen, die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken oder die Inhaber von Marken- und sonstigen Schutzrechten die Einwilligung zu einer öffentlichen Wiedergabe erteilt haben. Die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligungen Dritter obliegt allein dem / der Nutzer/-in. Er hat die Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte von abgebildeten Personen, Werken, Gegenständen oder Zeichen selbst zu beachten. Bei Missachtung solcher Rechte ist allein der /die Nutzer/-in etwaigen Dritten gegenüber schadenersatzpflichtig.
Bei Verwendung des Bild- oder Tonmaterials ist die Quelle „Landtag Rheinland-Pfalz“ anzugeben. Dies gilt auch für elektronische Publikationen wie zum Beispiel Internetauftritte. Die Pflicht zur Angabe darüber hinausgehender Informationen behält sich der Landtag Rheinland-Pfalz vor.
B. Weiteres Videomaterial - auch aus der Mediathek
Auch die weiteren auf der Internetseite eingestellten Videos - insbesondere aus der Mediathek - sind urheberrechtlich geschützt. Sollten Sie Teile hiervon verwenden wollen, wenden Sie sich bitte an den Seitenbetreiber. Er wird dann gegebenenfalls den Kontakt zum Urheber oder Nutzungsberechtigten herstellen.