Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landtag Rheinland-Pfalz ist bemüht, die Website landtag.rlp.de barrierefrei zugänglich zu machen. Daher ist auch ein BITV-Test geplant. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Diese Website ist mit der BITV-RP weitgehend vereinbar.
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich oder könnten eingeschränkt zugänglich sein. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant.
- Die Texte zur Navigation und zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium der WCAG 3.1.3 (Unübliche Worte), 3.1.4 (Abkürzungen) sowie 3.1.5 (Leselevel) nicht vereinbar.
- Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
- Die Abgeordnetensuche, die Wahlkreiskarte, die Sitzordnung und die virtuelle Entdeckungstour könnten nur eingeschränkt zugänglich sein.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte könnten nicht barrierefrei sein:
a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen. (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
- Die Navigation könnte teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar sein und könnte somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig erfüllen.
- Es könnte vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
- Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
b) Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
- aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
- ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
- Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich
c) Unverhältnismäßige Belastung
- Unsere eingebundenen Videos sind veröffentlicht auf der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Der Landtag Rheinland-Pfalz ist allerdings bemüht, dafür Alternativen bereitzustellen.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von landtag.rlp.de auffallen, können Sie über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten oder sich an
Hubertus Glandorf, Abteilung Kommunikation, Referat „Corporate Identity, Webportale“, 06131-2082518, hubertus.glandorf(at)landtag.rlp.de wenden.
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von landtag.rlp.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle(at)msagd.rlp.de
www.lb.rlp.de