Geschäftsordnung

Beschreibungen des Begriffes:

Geschäftsordnung

Der Landtag gibt sich zu Beginn seiner Wahlperiode eine Geschäftsordnung. Darin regelt er seine innere Organisation (z.B. die einzelnen Fachausschüsse) und sein Verfahren.

Weiterführender Link
Art. 85 Landesverfassung

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