Fraktion
- Beschreibungen des Begriffes:
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Fraktion
Fraktionen sind die "Parteien im Parlament": Abgeordnete derselben Partei schließen sich zu einer Fraktion zusammen. In der 18. Wahlperiode gibt es sechs Fraktionen im Landtag:
- SPD-Fraktion (39 Sitze)
- CDU-Fraktion (31 Sitze)
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (10 Sitze)
- AfD-Fraktion (9 Sitze)
- FDP-Fraktion (6 Sitze)
- Fraktion FREIE WÄHLER (6 Sitze)
Die Fraktionen wirken an der Erfüllung der Aufgaben des Landtags mit, insbesondere indem sie die parlamentarische Arbeit ihrer Mitglieder koordinieren. Sie entscheiden zum Beispiel, wer für die Fraktion in welchem Ausschuss sitzt und wer als Präsident/Präsidentin oder Vizepräsident/Vizepräsidentin kandidiert. In den wöchentlichen Fraktionssitzungen und in Arbeitskreisen entwickeln die Fraktionsmitglieder gemeinsam parlamentarische Initiativen und stimmen sie aufeinander ab, bereiten die Plenar- und Ausschusssitzungen vor und legen fest, wer im Parlament für die Fraktion redet und wie die Fraktion abstimmen soll.
Die Fraktionen haben Anspruch auf eine angemessene Ausstattung.
Rechte und Pflichten der Fraktionen sind in Artikel 85 a der Landesverfassung, im Fraktionsgesetz und in der Geschäftsordnung geregelt.
Weiterführende Links
Art. 85 Landesverfassung
Fraktionsgesetz
Geschäftsordnung