Enquete-Kommission
- Beschreibungen des Begriffes:
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Enquete-Kommission
Enquete-Kommissionen setzt der Landtag ein "zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte" (§ 90 der Geschäftsordnung des Landtags - GOLT). Enquete-Kommissionen legen dem Landtag einen schriftlichen Bericht über ihre Beratungsergebnisse vor. Der Bericht enthält in der Regel auch Empfehlungen.
Eine Besonderheit von Enquete-Kommissionen ist ihre Zusammensetzung: Mitglied können nicht nur Abgeordnete sein, sondern auch Mitglieder, die nicht dem Landtag angehören. Auf diese Weise können Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis in den Enquete-Kommissionen mitarbeiten.
In der 14. Wahlperiode gab es drei Enquete-Kommissionen: eine zum Thema Kommunen, eine zur Zukunft der Arbeit in Rheinland-Pfalz und eine zum Thema Jugend und Politik.
In der 15. Wahlperiode gab es ebenfalls drei Enquete-Kommissionen: eine zum Thema Klimawandel, eine zur Integration und Migration in Rheinland-Pfalz und eine zum Thema Verantwortung in der medialen Welt.
In der 16. Wahlperiode hatte der Landtag folgende Enquete-Kommissionen eingesetzt: Enquete-Kommission 16/1 "Kommunale Finanzen" und Enquete-Kommission 16/2 "Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie".
In der 17. Wahlperiode wurde am 26. Januar 2017 die Enquete-Kommission 17/1 "Tourismus RLP" und am 3. Juli 2020 die Enquete-Kommission 17/2 „Vorsorge- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Rheinland-Pfalz und Konsequenzen für die Pandemiepolitik" eingesetzt.