Antrag
- Beschreibungen des Begriffes:
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Antrag
Parlamentarische Entscheidungen kommen nur "auf Antrag" zu Stande.
Antragsberechtigt sind Abgeordnete, Fraktionen und in manchen Fällen auch die Landesregierung. Adressat von Anträgen ist in den meisten Fällen das Plenum. Es ist deshalb auch verpflichtet, über Anträge durch Annahme oder Ablehnung zu entscheiden. Die wichtigsten Anträge sind:- Gesetzentwürfe, sie können von der Landesregierung, einer Fraktion oder von acht Abgeordneten eingebracht werden.
- Selbstständige Anträge sind auf einen Beschluss des Landtags zu einem konkreten Thema gerichtet.
- Änderungsanträge sind nur zuGesetzentwürfen oder zu selbstständigen Anträgen zulässig.
- Alternativanträge müssen sich wie Änderungsanträge auf selbstständige Anträge beziehen.
- Entschließungsanträge sind zulässig als selbstständige Anträge, aber auch zu Gesetzentwürfen, anderen selbstständigen Anträgen und Regierungserklärungen.