Untersuchungsausschuss

Beschreibungen des Begriffes:

Untersuchungsausschuss

Ein Untersuchungsausschuss wird in der Regel eingesetzt, um echte oder vermeintliche Missstände aufzuklären und festzustellen, wer dafür politisch verantwortlich ist. Dazu hat der Untersuchungsausschuss ähnliche Rechte wie ein Gericht: er kann Beweis erheben, insbesondere indem er Zeugen vernimmt, und er kann verlangen, dass Behörden ihm ihre Akten vorlegen. Deshalb wird der Untersuchungsausschuss als das schärfste Schwert der parlamentarischen Kontrolle bezeichnet.
Bereits eine Minderheit von einem Fünftel der Mitglieder des Landtags kann die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses verlangen.

Die wesentlichen Regelungen zur Zusammensetzung und zum Verfahren finden sich in Artikel 91 der Landesverfassung und im Untersuchungsausschussgesetz.

In der 15. Wahlperiode hatte der Landtag den Untersuchungsausschuss "Arp", den Untersuchungsausschuss "Nürburgring GmbH" sowie den Untersuchungsausschuss "CDU-Fraktionsfinanzen der Jahre 2003 bis 2006" eingesetzt.

Weiterführender Link
Art. 91 Landesverfassung

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