Schriftführer

Beschreibungen des Begriffes:

Schriftführer

Der Landtag wählt zu Beginn seiner Wahlperiode Abgeordnete, denen die Schriftführung obliegt. Jeweils zwei von ihnen unterstützen den Präsidenten bei der Leitung der Plenarsitzung. So führt ein Schriftführer oder Schriftführerin die Rednerliste, der oder die zweite achtet auf die Redezeit. Außerdem helfen sie beispielsweise bei der Zählung der Stimmen, insbesondere bei namentlichen Abstimmungen (§§ 3 und 7 der Geschäftsordnung des Landtags - GOLT).

Zurück