Plenum

Beschreibungen des Begriffes:

Plenum

Das Plenum ist die Vollversammlung des Landtags, im Unterschied zu den Landtags-Ausschüssen. Im Plenum werden alle Gesetze und sonstigen wesentlichen Entscheidungen und Beschlüsse, welche die Landespolitik betreffen, debattiert und entschieden.
Der Landtag tritt in der Regel einmal im Monat zu einer Plenarsitzung zusammen, die zwei oder drei Tage dauert und im Plenarsaal stattfindet. Zwischen den Plenarsitzungen werden Gesetzentwürfe und andere Beratungsgegenstände in den Ausschüssen vorberaten.

Zu Beginn einer Plenarsitzung werden in der Regel in "Aktuellen Stunden" tagesaktuelle Themen diskutiert. Dann beantworten die Regierungsmitglieder Anfragen der Abgeordneten; es werden Gesetzentwürfe und Anträge beraten und abgestimmt, Berichte vorgestellt und diskutiert. Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend ist.

Plenarsitzungen sind öffentlich: Bürgerinnen und Bürger sowie Presse, Funk und Fernsehen können daran teilnehmen. Eine frühzeitige Anmeldung ist hierzu erforderlich.

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