Opposition
- Beschreibungen des Begriffes:
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Opposition
In der Demokratie wird politische Macht nur auf Zeit vergeben. Sie ist daher stets auf politische Alternativen angewiesen, die in erster Linie von der Opposition entwickelt werden. Deshalb ist die Opposition "ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie" (Artikel 85 b der Landesverfassung).
Die parlamentarische Opposition besteht aus den Abgeordneten und Fraktionen, welche die Regierung nicht unterstützen, sondern ablösen wollen. Sie übt öffentliche Kritik an der Regierung und den sie tragenden Fraktionen. Auf diese Weise bringt sie sich als künftige Regierung ins Gespräch. Zugleich begrenzt sie die Macht der gegenwärtigen Regierung. Kontroversen zwischen der Regierung und den sie tragenden Fraktionen einerseits und der Opposition andererseits gehören ebenso zum parlamentarischen System wie der Kompromiss. Mindestens ein Viertel der Gesetze, die der Landtag in jeder Wahlperiode beschließt, werden auch von der Opposition mitgetragen.
Weiterführender Link:
Art. 85 b Landesverfassung