Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Beschreibungen des Begriffes:
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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit überwacht die Einhaltung des Landesdatenschutzgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz durch die Behörden und andere öffentlichen Stellen des Landes. Er wird vom Landtag gewählt. Bei seiner Arbeit unterstützt ihn seine Geschäftsstelle sowie eine Kommission, die aus Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz und einem Vertreter der Landesregierung besteht.