Landtagsverwaltung
- Beschreibungen des Begriffes:
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Landtagsverwaltung
Die Landtagsverwaltung unterstützt den Präsidenten bei seinen Verwaltungsaufgaben, hilft bei der Vorbereitung der Plenar- und Ausschusssitzungen, nimmt Anträge, Anfragen und Gesetzentwürfe entgegen und sorgt dafür, dass sie an die zuständigen Stellen im und außerhalb des Landtags weitergeleitet werden (§ 135 der Geschäftsordnung des Landtags - GOLT).
Mitarbeiter der Landtagsverwaltung protokollieren die Sitzungen, drucken die parlamentarischen Vorlagen, archivieren alle Vorgänge, beraten in Rechtsfragen und sorgen dafür, dass die Technik funktioniert.
Der Landtagspräsident führt die Verwaltung, dabei ist die Direktorin beim Landtag seine ständige Vertreterin. Die Landtagsdirektorin ist die oberste Beamtin in der Landtagsverwaltung und berät den Präsidenten auch in parlamentarischen Fragen
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