 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die InformationsfreiheitDas Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) ist gemäß § 23 Absatz 3 des Landesdatenschutzgesetzes beim Präsidenten des Landtags eingerichtet.
Der LfDI war bislang lediglich eine Kontrollinstanz für den öffentlichen Bereich in Rheinland-Pfalz. Der Landtag hat ihm mit Wirkung zum 1. Oktober 2008 auch die Funktion einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz bei privaten Stellen im Land übertragen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist damit auch zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, also eine Behörde mit Exekutivbefugnissen. In der Ausübung dieser Tätigkeit unterliegt er der Rechtsaufsicht der Landesregierung.In Rheinland-Pfalz gibt es schätzungsweise über 200.000 private geschäftsmäßig tätige Datenverarbeiter.
Der LfDI wird bei seiner Arbeit von einer Geschäftsstelle und einer aus Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz und einem Vertreter der Landesregierung bestehenden Kommission unterstützt. Alle zwei Jahre legt er dem Landtag einen Bericht über seine Tätigkeit vor.
Betroffene können sich jederzeit kostenfrei an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden. Er wird den Beschwerden nachgehen und zur Klärung der Angelegenheit beitragen.
| Anschriften |
| Postanschrift |
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Rheinland-Pfalz Platz der Mainzer Republik 1 55116 Mainz |
| Dienstbüro |
Hintere Bleiche 34-38 55020 Mainz |
| Telefon |
(0 61 31) 208-2449 |
| Telefax |
(0 61 31) 208-2497 |
| E-Mail: |
poststelle@datenschutz.rlp.de |
Weiterführende Links
Internet-Angebot des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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