 Vorstand des LandtagsDer Landtagspräsident sowie seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter bilden den Vorstand des Landtags. Die Mitglieder des Vorstands wechseln sich bei der Leitung der Plenarsitzung ab.
Bei der Ernennung und Entlassung der Bediensteten des Landtags wirkt der Präsident mit ( Artikel 85 Abs. 3 der Landesverfassung, § 5 der Geschäftsordnung des Landtags).
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