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Die Ausschüsse des Landtags

Ausschussitzung im Landtag
Ausschussitzung im Landtag
Der Landtag ist das zentrale Staatsorgan des Landes. Er hat nicht nur die wichtige Aufgabe, die Landesgesetze zu beschließen, sondern kontrolliert zugleich die Arbeit der Landesregierung sowie der ihr nachgeordneten Verwaltung. Außerdem ist das Parlament das zentrale Organ der politischen Willensbildung. Es befasst sich mit allen Fragen, die nach Auffassung der Abgeordneten von politischer Bedeutung sind. Die Mitglieder der Landesregierung haben dem Parlament insoweit Rede und Antwort zu stehen.

Diese vielfältigen Aufgaben können nicht allein im Rahmen so genannter Plenarsitzungen, an denen alle 101 Abgeordneten teilnehmen, bewältigt werden. Gesetzentwürfe und Anträge bedürfen regelmäßig der Detailberatung. Dies ist die Aufgabe der einzelnen Fachausschüsse.

Um die notwendigen Informationen einzuholen, führen die Ausschüsse bei der Beratung grundsätzlicher Themen und wichtiger Gesetzentwürfe Anhörungen durch. Dabei werden Sachverständige, Interessenvertreter und andere Personen um Stellungnahme gebeten und befragt.

Nach dem Abschluss ihrer Beratungen leiten die Ausschüsse dem Plenum eine Beschlussempfehlung zu. Eine abschließende Entscheidungskompetenz haben die Fachausschüsse also regelmäßig nicht.

Allerdings kommt nicht allen politisch relevanten Themen eine so große Bedeutung zu, dass sich der Landtag insgesamt damit befassen müsste. Daher gibt die Geschäftsordnung des Landtags den Ausschüssen die Möglichkeit, von sich aus fachspezifische Themen aufzugreifen. Zu diesen, den Fachausschüssen vom Plenum nicht zugewiesenen Angelegenheiten, dürfen die Ausschüsse jedoch keine inhaltlichen Beschlüsse fassen.

Der rheinland - pfälzische Landtag hat in der laufenden Wahlperiode 13 ständige Fachausschüsse gebildet. Ihnen gehören in der Regel jeweils 13 Mitglieder an. Der Ausschuss für Inneres, Sport und Infrastruktur und der Ausschuss für Umwelt, Forsten, Landwirtschaft, Ernährung und Weinbau bestehen jeweils aus 16 Mitgliedern. In den Fachausschüssen sind alle Fraktionen des Landtags vertreten. Zugleich müssen jedoch die Mehrheitsverhältnisse im Ausschuss denen im Plenum des Landtags entsprechen.

PDF-Dokument (Symbol)Die schriftführenden Abgeordneten (Drucksache 16/3)

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