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Die Fraktionen des Landtags Rheinland-Pfalz

Fraktionen sind die "Parteien im Parlament": Abgeordnete derselben Partei schließen sich zu einer Fraktion zusammen. 

Die Fraktionen wirken insbesondere durch die Koordination der parlamentarischen Tätigkeit an der Erfüllung der Aufgaben des Landtags mit. Sie entscheiden, wer für die Fraktion in welchem Ausschuss sitzt und wer als Präsident oder Vizepräsident kandidiert. In den wöchentlichen Fraktionssitzungen und in Arbeitskreisen entwickeln die Fraktionsmitglieder gemeinsam parlamentarische Initiativen und stimmen sie aufeinander ab, bereiten die Plenar- und Ausschusssitzungen vor und legen fest, wer im Parlament für die Fraktion redet und wie abgestimmt wird.
Die Fraktionen haben Anspruch auf eine angemessene Ausstattung.

Rechte und Pflichten der Fraktionen sind geregelt in Artikel 85 a der Landesverfassung, im Fraktionsgesetz und in der Geschäftsordnung.


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